Massnahmenplan Hygiene & Abstand

Die gültige Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 dient der Bekämpfung der Pandemie des Virus SARS-CoV-2 (Coronavirus) zum Gesundheitsschutz der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.


Neben unserer Funktion als Gastgeber, haben wir auch als Arbeitgeber Verantwortung und deshalb unsere Corona-Massnahmen einer Prüfung unterzogen. Das Zertifikat wurde uns durch einen externen Prüfer für alle 3 Standorte der resin GmbH & Co. KG sowie der resin Leasing GmbH & Co. KG erteilt.

Es gilt im reforum auf allen Laufwegen eine Maskenpflicht, insbesondere dann, wenn der Mindestabstand von 1,5 (auch kurzfristig) nicht eingehalten werden kann. Die Maske kann am eigenen Büroarbeitsplatz, in den Besprechungsräumen und eigenen Mieträumen abgenommen werden.


Im Sozialraum ist bitte auf Abstand zu achten, die Maske zu tragen und die Mahlzeiten sollten nur in kleinen Gruppen gemeinsam eingenommen werden. Es sollten immer eine individuelle Absprache der Nutzer getroffen und beachtet werden. Es liegt in unserer aller Verantwortung.


1. Grundsätzlich gilt die AHA Regel + L

A Abstand halten (mind. 1,5 m)
H Hygiene beachten (Hust- und Niesregeln, Händewaschen)
A Alltagsmasken tragen
Lüften der Räume, Büros, Lager, Gemeinschaftsräume


Veranstaltungen zur Zeit der Corona-Pandemie

Stand: 02.02.2021

1. Grundsätzlich gilt die AHA +L Regel


A Abstand halten (mind. 1,5 m)
H Hygiene beachten (Hust- und Niesregeln, Händewaschen)
A Alltagsmasken tragen
Lüften der Räume


2. Kontaktbeschränkungen bei über 20 Personen

a. Veranstaltungsbezogen (Business Events) werden diese Grundsätze für folgende Begegnungen von Personen gelockert und von der Kontaktbeschränkung als auch von den Auflagen befreit:

  • Ansammlungen mit bis zu 20 Personen 
  • Familie (unbegrenzt) 
  • Eigener Haushalt (unbegrenzt)

b. Veranstaltungen bis zu 500 Personen sind mit Auflagen grundsätzlich erlaubt.

Es gilt die Pflicht zur Umsetzung eines Hygienekonzeptes und die Einhaltung der Auflagen für Veranstaltungen.


3. Auflagen für Veranstaltungen

Für Veranstaltungen gelten grundsätzlich folgende Regeln.

  1. Räumliche Kapazität muss die Einhaltung der Abstandsregelung ermöglichen. (Abstandspflicht gilt nicht für Gruppen bis zu 20 Personen)
  2. Zutritts- und Teilnahmeverbot für Personen, die Symptome aufweisen, oder nicht bereit sind, die geltenden Regeln zu befolgen.
  3. Datenverarbeitung, d.h. die Kontaktdaten der Anwesenden müssen erhoben und nach 4 Wochen wieder gelöscht werden.
  4. Hygienekonzept muss umgesetzt werden, indem die Umsetzung der Hygieneanforderungen beschrieben werden.
  5. Arbeitsschutzanforderungen für Mitwirkende müssen eingehalten werden. 
  6. Während der gesamten Veranstaltung dürfen maximal 20 Personen in einer Gruppe miteinander ohne Einhaltung der AHA Regel direkten Kontakt haben.
  7. Bei Kontakten außerhalb dieses Personenkreises muss die AHA-Regel eingehalten werden.


4. Hygienekonzept

  1. Die Bestuhlung und die Laufwege werden möglichst großzügig konzipiert.
  2. Pro 100 Personen sind 2 Mitarbeiter mit der Überwachung der Einhaltung der geltenden Regeln beauftragt. 
  3. Die Wegeführung im Bereich der Veranstaltung wird soweit möglich mit einer Einbahnregelung mit geeigneter Markierung vorzusehen. 
  4. Soweit möglich wird die Besuchernavigation mit geöffneten oder berührungslos passierbaren Türen umgesetzt. 
  5. Gäste werden durch geeignete Hinweisschilder rechtzeitig und verständlich auf die geltenden Abstands- und Hygieneregelungen aufmerksam gemacht. 
  6. Der verantwortliche Projektleiter oder eine von ihm beauftragter Mitarbeiter wirkt auf die Vermeidung Ansammlungen und Warteschlangen hin und beaufsichtigt die Zugangsregelungen zum Sanitärbereich. 
  7. Die Räumlichkeiten werden während der Pausen regelmäßig und ausreichend gelüftet. 
  8. Sanitärbereiche sowie stark frequentierte Kontaktpunkte (z.B. Handläufe, Türklinken, Fahrstuhlknöpfe, Oberflächen und viel genutzte Gegenstände) werden in kurzen Intervallen gereinigt. Die Reinigungsintervalle werden dokumentiert. 
  9. Es wird sichergestellt, dass Flüssigseife und Einmalhandtücher für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zur Verfügung stehen. 
  10. Während des gastronomischen Service kann der Mindestabstand durch die Mitarbeiter unterschritten werden, da die Art des Angebots und die örtlichen Gegebenheiten dies erforderlich machen.


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